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Berufsbegleitende Weiterbildung

Kurse zur berufsbegleitende Weiterbildung für Kinderpfleger/innen zur Erzieherin / zum Erzieher sind gestartet.

Das Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg möchte im Abstand von einem halben Jahr - entsprechend der Nachfrage - mit zwei organisatorisch unterschiedlichen Weiterbildungsgängen für Kinderpflegerinnen zur Erzieherin starten.

Der 1. Kurs hat am 6. Februar 2009 begonnen und endet nach 2,5 Jahren im Juli 2011 . An zwei Tagen wird Unterricht erteilt (Donnerstag und Freitag), so dass die restlichen Tage der Woche zur Arbeit im Berufsfeld zur Verfügung stehen.

Der 2. Kurs hat nach den Sommerferien im September 2009 begonnen und wird nach drei Jahren im Juli 2012 abschließen. Ein voller Unterrichtstag am Montag und regelmäßiger Unterricht am Mittwoch von 17 bis 20 Uhr gehören dazu.

Ein 3. Kurs wird voraussichtlich zum Schuljahr 2010/11 beginnen.

Den Anmeldebogen finden Sie in der hier.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kultusministeriums NRW zu dieser Weiterbildung finden Sie zum Download auf der Internetseite des Fachbereichs unter www.fachbereich-sozialwesen.de.

Anmeldungen für den 3. Kurs nehmen wir bis Ende Februar entgegen. Nach Abschluss der Anmeldezeit werden Sie über die Aufnahme informiert.

Ausbildungskonzept

  • Das Ausbildungskonzept „Verkürzte integrierte Erzieherausbildung unter verstärkter Einbeziehung der vorhandenen Praxiserfahrungen“ richtet sich an Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die durch eine mehrjährige Berufstätigkeit in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen ein hohes Maß an Vorerfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben haben und diese in die Ausbildung einbringen können. Die Ausbildung wird berufsbegleitend durchgeführt; dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Berufspraxis als integrativen Teil der Gesamtausbildung zu nutzen.

 

Eingangsvoraussetzungen

        • Berufstätigkeit: Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren (Vollzeit; bei Teilzeittätigkeit verlängert sich die geforderte Berufstätigkeit entsprechend)
        • Berufstätigkeit in anerkannter sozialpädagogischer Einrichtung während der Ausbildung im Umfang von mindestens zwei Drittel (noch offen, voraussichtlich auch: von mindestens der Hälfte) der wöchentlichen Regelarbeitszeit. Dies ist vom Bewerber durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit dem Träger nachzuweisen. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss mindestens über die Laufzeit des Bildungsganges abgeschlossen sein.
        • Berufsabschluss: Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger oder Staatlich geprüfte Sozialhelferin / Staatlich geprüfter Sozialhelfer …
        • Ergänzungskräfte, die nicht über einen der oben genannten Berufsabschlüsse verfügen, müssen vor Eintritt in die Maßnahme den Berufsabschluss der Staatlich geprüften Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger durch eine Externenprüfung erwerben.
        • Allgemeinbildung: mindestens Hauptschulabschluss

Ausbildungsdauer

  • Die Ausbildungsdauer kann – abhängig vom gewählten Organisationsmodell - differieren. In jedem Fall endet die Ausbildung zum Ende eines Schuljahres.

Organisation des Bildungsganges

  • Der Lehrplan der Fachschule für Sozialpädagogik, der für die Maßnahme zugrunde zu legen ist, umfasst 2.400 Unterrichtseinheiten. Da der Bildungsgang berufsbegleitend angeboten wird, ist von einer Regelausbildungsdauer von zweieinhalb bzw. drei Jahren, entsprechend 100 bzw. 120 Unterrichtswochen, auszugehen. …

Denkbares Organisationsmodell:

Auf eine Unterrichtswoche entfallen durchschnittlich 24 Unterrichtseinheiten. Diese teilen sich auf in

  • 15 bis 16 Unterrichtseinheiten in Form von Präsenzunterricht
  • 5 Unterrichtseinheiten in Form von Selbstlernphasen
  • 3 bis 4 Unterrichtseinheiten durch begleitete Praxisphasen in der Tageseinrichtung (Lernen an anderen Orten).

Weitere Aspekte zur Organisation:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann für den Besuch der Qualifizierungsmaßnahme Bildungsurlaub von 5 Tagen pro Kalenderjahr gewährt werden. Bei der Gesamtdauer von zweieinhalb Jahren ist somit eine Freistellung im Umfang von Bildungsurlaub von 12,5 Arbeitstagen möglich. ….

Zwischenzeugnis

  • Nach 1200 Stunden erhalten die Studierenden eine Rückmeldung über ihren Leistungsstand in Form eines Zwischenzeugnisses. Das Zwischenzeugnis enthält eine Prognose und Empfehlungen für den weiteren Bildungsgang. Eine Versetzung findet nicht statt.

Abschlussprüfung

  • Die Abschlussprüfung wird organisatorisch und inhaltlich als Fachschulexamen zusammen mit dem Regelsystem durchgeführt. Die Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife besteht nicht. In dem Schulversuch ist das Kolloquium Bestandteil des Fachschulexamens und kann thematisch mit der Projektarbeit verknüpft werden. Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn im Kolloquium zum Berufspraktikum mindestens ausreichende Leistungen und in den anderen Prüfungsteilen ein Notendurchschnitt von 4,0 oder besser erreicht wird. Mit Bestehen des Fachschulexamens erwirbt die oder der Studierende den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der APO-BK, Anlage E.

Wiederholung bei Nichtzulassung oder Nichtbestehen

  • Im Falle der Nichtzulassung zum Fachschulexamen oder des Nichtbestehens des Fachschulexamens können die letzten 1200 Unterrichtsstunden des Bildungsganges einmalig wiederholt werden.

Berufspraktikum

  • Das Berufspraktikum im Umfang von 1.200 Stunden ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Die Praxiszeiten des Berufspraktikums werden um die ausgewiesenen Stunden für „Lernen am anderen Ort“ ergänzt.

Abschluss

  • Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich per Mail
(fs-sozialwesen@rombergbk.de). Übermitteln Sie uns Ihre E-Mail-Anschrift, wir nehmen Sie in einen E-Mail-Verteiler auf und informieren Sie jeweils aktuell.

Hier können Sie das Landtagsprotokoll zur “kleinen Anfrage” zur projektierten zweijährigen Weiterbildung einsehen.

 

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